Du stehst im Supermarkt und liest die Zutatenliste deines Hundefutters. Da steht: „Tierische Nebenerzeugnisse, 32 %“. Was isst dein Hund gerade wirklich?
Viele Halter denken an Herz, Leber oder Niere. Nahrhafte Innereien, die auch Menschen essen könnten. Die Wahrheit ist unschärfer.
Die offizielle Definition erlaubt weit mehr als das. Sie deckt „alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern“ ab – ganz ohne Angabe, welche Teile das konkret sind. Das kann hochwertiges Muskelfleisch sein. Es kann genauso gut ein minderwertiger Verarbeitungsrest sein.
Du kannst das vom Etikett aus nicht unterscheiden. Genau darin liegt das Problem. Und genau das lege ich jetzt offen: wie diese Unschärfe entsteht, welche legalen Tricks darauf aufbauen – und wie du die Blackbox auf deinem Etikett künftig selbst entschlüsselst.
Umfassende Details zu artgerechter Ernährung findest du in meinem Basis-Leitfaden Das Fundament gesunder Hundeernährung – Der ultimative Leitfaden für artgerechtes Futter
Die Wahrheit hinter „tierischen Nebenerzeugnissen“ – was die Definition wirklich zulässt

Die offizielle Definition im Wortlaut
Der EU-Futtermittelkatalog definiert die Kategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ so: alle Fleischteile geschlachteter warmblütiger Landtiere, frisch oder haltbar gemacht, sowie alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus der Verarbeitung von Tierkörpern oder Teilen davon.
Lies den zweiten Halbsatz noch einmal. „Alle Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse.“ Diese Formulierung schließt fast nichts aus.
Was das für deinen Napf bedeutet
Konkret fallen darunter:
- Muskelfleisch
- Innereien wie Leber, Niere oder Herz
- Verarbeitungsreste, die sonst entsorgt werden müssten
Der Hersteller muss nicht angeben, welcher Anteil wovon stammt. Ein Produkt mit 4 % echtem Muskelfleisch und 28 % Verarbeitungsresten trägt exakt dasselbe Etikett wie eines mit 32 % hochwertigem Fleisch.
Stell dir vor, du kaufst „Wurst“ im Supermarkt – das Etikett verrät dir nie, ob 90 % Filet oder 90 % Fett und Bindegewebe drinstecken. Beides heißt einfach „Wurst“. Für die Futterdose gilt dasselbe Prinzip, nur ahnst du es meistens nicht einmal.
Wichtig: Das ist kein Gesetzesverstoß. Es ist genau so vorgesehen. Und genau das macht die Kategorie so schwer zu durchschauen.
Offene vs. geschlossene Deklaration: Der legale Trick mit den Gruppennamen
Zwei Wege, eine Zutatenliste zu schreiben
Die EU-Verordnung 767/2009 erlaubt Herstellern zwei grundsätzlich verschiedene Wege, Zutaten zu deklarieren.
Weg 1 – offene Deklaration: Jede Zutat wird einzeln und mit ihrem genauen Namen genannt. Zum Beispiel: „Hühnerfleisch, Rinderleber, Karotten, Lachsöl.“ Du weißt exakt, was drin ist.
Weg 2 – geschlossene Deklaration: Hersteller nutzen Sammelbegriffe wie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ oder „pflanzliche Nebenerzeugnisse“. Diese Gruppennamen fassen dutzende mögliche Einzelzutaten zusammen. Welche davon tatsächlich verwendet wurden, erfährst du nicht.
Laut EU-Verordnung Nr. 767/2009 ist es Herstellern ausdrücklich erlaubt, die spezifische Bezeichnung einer Zutat durch die Bezeichnung ihrer Kategorie zu ersetzen. Das ist keine Grauzone. Das ist geltendes Recht.
Der Hervorhebungs-Trick: Ein Rind auf der Packung, aber wie viel wirklich drin ist
Es gibt einen Mechanismus, den kaum ein Halter kennt. Sobald eine Zutat auf der Verpackung bildlich oder wörtlich betont wird – ein Foto von einem saftigen Steak, der Schriftzug „mit Rind“ –, muss der Hersteller den Prozentsatz genau dieser einen Zutat nennen.
Das Ergebnis liest sich dann so: „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (Rind 4 %).“ Du siehst ein Rind auf der Packung. Du liest „Rind“ im Zutatentext. Die übrigen 28 % der Kategorie bleiben trotzdem unbenannt.
Die Grundregel dahinter: Hersteller entscheiden sich für einen Weg – entweder konsequent offen oder konsequent nach Kategorien. Mischen ist nur bei Hervorhebungen erlaubt, oder wenn eine Zutat zu keiner Kategorie passt.
Der Feuchtigkeits-Trick: Warum „Huhn an erster Stelle“ fast nichts bedeutet
Das Mixing-Bowl-Prinzip erklärt
Du hast sicher schon gehört: Je weiter vorne eine Zutat in der Liste steht, desto mehr ist drin. Das stimmt – mit einem entscheidenden Haken.
Die Reihenfolge folgt dem sogenannten „Mixing-Bowl-Prinzip“. Zutaten werden nach ihrem Gewicht zum Zeitpunkt ihrer Verwendung in der Produktion sortiert. Nicht nach ihrem Gewicht im fertigen Produkt.
Frisches Hühnerfleisch besteht zu etwa 70-80 % aus Wasser. Kommt es nass in den Mischtrog, zählt sein volles, wasserhaltiges Gewicht für die Rangfolge. Nach dem Trocknen oder Extrudieren verdunstet ein Großteil davon. Getreidemehl dagegen wird meist schon trocken zugegeben – sein Gewicht bleibt konstant.
Ein Rechenbeispiel, das dich überraschen wird
Stell dir ein Rezept vor: 40 % frisches Hühnerfleisch mit 75 % Wassergehalt, dazu 20 % bereits trockenes Getreidemehl.
Nach dem Trocknen bleiben vom Huhn nur noch rund 10 % Trockenmasse übrig. Vom Getreide bleiben die vollen 20 % erhalten.
Das Resultat: „Huhn“ steht ganz oben auf der Liste, weil es nass in den Trog kam. Am Ende steckt aber mehr Getreide als Huhn in der fertigen Masse. Kein Rechenfehler – nur die Konsequenz einer Regel, die auf Ausgangsgewicht setzt, nicht auf Endergebnis.
„Mit Huhn“, „reich an Rind“, „Menü“: Was diese Wörter laut Gesetz bedeuten dürfen
Auf Verpackungen liest du oft werbewirksame Begriffe. Die geltenden Regeln legen fest, was diese Wörter mindestens bedeuten müssen:
- „Aromatisiert mit X“ – unter 4 % X
- „Mit X“ – mindestens 4 % X
- „Reich an X“ – mindestens 14 % X
- „X-Menü“, z. B. „Rind-Menü“ – mindestens 26 % X
Ein Produkt mit der Aufschrift „mit Huhn“ kann also schon bei 4 % Hühneranteil diesen Begriff tragen. Die restlichen 96 % bestehen aus etwas anderem – oft aus der breiten Kategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“, ergänzt durch Getreide.
Ein Foto von einem saftigen Steak auf der Verpackung suggeriert Substanz. Rechtlich reichen dafür schon vier Gramm pro hundert Gramm Futter.
Merk dir diese vier Begriffe. Sie sind dein schnellster Realitäts-Check im Regal.
Zusatzstoffe: Wenn ein Wort reicht, um alles zu verschleiern
Die fünf Kategorien der EU-Verordnung 1831/2003
Die Verordnung 1831/2003 unterteilt Futtermittelzusatzstoffe in fünf Kategorien:
- Technologische Zusatzstoffe (z. B. Konservierungsmittel, Bindemittel, Säureregulatoren)
- Sensorische Zusatzstoffe (Farbstoffe, Aromastoffe)
- Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe (Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren)
- Zootechnische Zusatzstoffe (z. B. Verdaulichkeitsförderer)
- Kokzidiostatika und Histomonostatika
Jede Kategorie klingt technisch und seriös. Das ist kein Zufall.
Die Lücke bei Konservierungsmitteln, Antioxidantien und Farbstoffen
Jetzt kommt die Lücke, die im Alltag wirklich zählt. Bei den Funktionsgruppen „Konservierungsmittel“, „Antioxidationsmittel“ und „Farbstoffe“ reicht laut Verordnung die Angabe der Funktionsgruppe allein. Der Hersteller muss den konkreten Stoff nicht auf der Verpackung nennen.
Willst du wissen, welches Konservierungsmittel wirklich im Napf gelandet ist? Das steht fast nie auf der Packung. Laut der EU-Verordnung Nr. 767/2009 hast du als Käufer jedoch ein gesetzliches Recht darauf, es zu erfahren. Wenn du den Hersteller schriftlich fragst, ist er verpflichtet, dir den exakten Stoff innerhalb von sieben Tagen kostenlos mitzuteilen.
Aber Hand aufs Herz: Wer schreibt vor dem Futterregal schon eine E-Mail an den Kundenservice und wartet eine Woche auf Antwort? Das macht im Alltag niemand.
Sogar der Gesetzgeber selbst benennt hier ein Problem: Die Erwägungsgründe zur Verordnung 767/2009 räumen ein, dass die Kategorisierung der Zusatzstoffe gerade Heimtierbesitzer verwirren kann. Das steht so in der Verordnung selbst – nicht nur in einem Ratgeber-Artikel.
Welche Probleme all die genannten Punkte auslösen können, erläutere ich ausführlich in meinem großen Ratgeber: Krank gefüttert? Wie minderwertiges Futter chronische Hundekrankheiten auslöst und verschlimmert
Warum am Ende nur eine Sache wirklich zählt
Geschlossene Deklaration. Das Mixing-Bowl-Prinzip. Die 4-Prozent-Regel bei „mit X“. Zusatzstoffe, die nur als Funktionsgruppe auftauchen müssen.
Vier verschiedene Mechanismen. Ein gemeinsames Ergebnis: Du weißt am Ende nicht sicher, was wirklich in der Dose ist.
Jeder einzelne Punkt ist für sich genommen legal. In der Kombination entsteht daraus eine Blackbox, die selbst aufmerksame Halter kaum durchschauen.
Es gibt nur einen Weg, diese Blackbox zu öffnen: eine konsequent offene Deklaration. Jede Zutat einzeln benannt, mit echtem Namen. Jeder Zusatzstoff mit seiner konkreten Bezeichnung. Kein Sammelbegriff, der Fragen offenlässt.
Nur eine Deklaration, bei der wirklich jedes Gramm benannt wird, zeigt dir die volle Wahrheit über den Napf deines Hundes. Alles andere – und sei es noch so professionell verpackt – bleibt am Ende eine Vermutung.
Die einzige Lösung: Schluss mit der Blackbox im Napf. Wenn du diese Intransparenz, die rechtlichen Schlupflöcher und die Ungewissheit ab heute streichen willst, gibt es nur eine einzige Lösung: Du musst konsequent auf eine 100 % offene Deklaration setzen.
Ein Hersteller, der absolut nichts zu verbergen hat, schreibt nicht in Rätseln. Er listet jedes einzelne Gramm Fleisch und jede Zutat exakt mit Prozentangaben auf.
Genau diese ehrliche Revolution im Futternapf lebt mein Partner PETinjo®
Hier gibt es keinen Platz für billigen Müll, keine versteckten Federn, Krallen oder Schlachtabfälle und keine chemischen Konservierungsstoffe aus dem Labor. Statt kryptischer Sammelbegriffe und Gruppennamen liest du auf dem Etikett genau das, was dein Hund verdient: 100 % Transparenz und echte Lebensmittelqualität.
Im Gourmet-Menü Rind von PETinjo® stecken beispielsweise echte 78,4 % Rind – aufgeteilt in feinstes Muskelfleisch, Herz und Lunge. Nicht mehr und nicht weniger.
Fazit: Als Hundehalter, der Zutatenlisten seit Jahren kritisch hinterfragt, ärgert mich an der Kategorie „tierische Nebenerzeugnisse“ am meisten, dass sie zu 100 % legal ist und dir trotzdem nichts darüber verrät, was wirklich im Napf landet. Diese Unschärfe habe ich für mich nur auf einem Weg aufgelöst: bei einem Futter nachsehen, das freiwillig jedes Gramm einzeln benennt, statt sich hinter Sammelbegriffen zu verstecken.
Mein Tipp: Entdecke jetzt die artgerechten Gourmet-Menüs im PETinjo® Partnershop – zu 100 % offen deklariert, komplett getreidefrei und gemeinsam mit Fachtierärzten entwickelt!
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Häufige Fragen zu diesem Thema (FAQ)
Was bedeutet „tierische Nebenerzeugnisse“ auf dem Etikett wirklich?
Der EU-Futtermittelkatalog fasst darunter fast alles aus der Verarbeitung von Tierkörpern zusammen – von hochwertigem Muskelfleisch bis zu minderwertigen Verarbeitungsresten. Welcher Anteil wovon stammt, verrät dir das Etikett nicht.
Was ist der Unterschied zwischen offener und geschlossener Deklaration?
Bei offener Deklaration wird jede Zutat einzeln beim Namen genannt. Bei geschlossener Deklaration verschwinden mehrere mögliche Zutaten hinter Sammelbegriffen wie „tierische Nebenerzeugnisse“ – beides ist laut EU-Verordnung 767/2009 legal.
Was bedeuten Angaben wie „mit Huhn“ oder „Rind-Menü“ konkret?
„Mit X“ verlangt mindestens 4 % X, „reich an X“ mindestens 14 %, ein „X-Menü“ mindestens 26 %. Schon 4 Gramm einer Zutat pro 100 Gramm reichen für ein verlockendes Foto auf der Verpackung.

2 Kommentare zu „Tierische Nebenerzeugnisse: Was steckt wirklich in der Futterdose?“